Marco Schmidt, Risikomanager aus Wendeburg informiert zum neuen Versicherungsjahr:
Roller, Mofa, Moped, E-Scooter benötigen ab März grüne Kennzeichen
Der 1. März markiert jedes Jahr den Start in die neue Saison für Mopeds, Roller, Mofas und E-Scooter. Ab diesem Datum wird ein neues Versicherungskennzeichen als Nachweis für die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung benötigt. Dieses Kennzeichen ist bis Ende Februar des folgenden Jahres gültig. Um den aktuellen Versicherungsschutz eindeutig erkennen zu können, wechselt das Kennzeichen jedes Jahr seine Farbe – bis Februar 2025 ist es blau, ab März 2025 ist es grün.
Ein Versicherungskennzeichen ist Pflicht für zweirädrige, dreirädrige und vierrädrige Kleinkrafträder mit:
- einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h,
- einem Verbrennungsmotor mit maximal 50 cm³ Hubraum,
- oder einem elektrischen Antrieb mit höchstens 4 kW Nennleistung,
- also z.B. Mofas und Mopeds, Kleinkrafträder und Motorroller, E-Scooter und Leicht-Kfz sowie vierrädrige Mopedautos
Die Haftpflichtversicherung ist Pflicht und schützt die Fahrer:innen vor finanziellen Ansprüchen Dritter nach einem Unfall.
Hierunter fallen Sach-, Personen- oder Vermögensschäden. Meist werden höhere Deckungssummen als die gesetzlichen Mindestdeckungssummen, nämlich z.B. 100 Millionen für Sachschäden und 15 Millionen für Personenschäden angeboten, um im Schadensfall besser abgesichert zu sein.
Für die Schäden am eigenen Fahrzeug, beispielsweise Glasbruch, Zusammenstoß mit Tieren oder Schäden durch Diebstahl und Brand ist eine Teilkaskoversicherung empfehlenswert. Anders als die Haftpflichtversicherung ist die Teilkaskoversicherung keine Pflichtversicherung. Sie ist jedoch sinnvoll, wenn das Fahrzeug von hohem Wert ist und für den oder die Fahrer:in nach einem Verlust oder Schaden nicht einfach ersetzbar wäre.
Ihr neues Kennzeichen können Sie bequem online oder vor Ort in den meisten Versicherungsbüros bestellen – so sind Sie pünktlich zum 1. März startklar. Ich wünsche eine gute und sichere Fahrt!
